Drei Amtsstufen
In ihrem Auftrag wurden und werden die Apostel durch weitere Amtsträger unterstützt. Die Ordination in ein geistliches Amt vollzieht der Apostel im Namen des dreieinigen Gottes durch Handauflegung und Gebet. Dabei wird aus dem Apostelamt das jeweilige Amtsvermögen übertragen und die jeweilige geistliche Vollmacht erteilt. Die Ordination ist kein Sakrament, sondern eine Segenshandlung.
Es gibt in der Neuapostolischen Kirche drei Amtsebenen mit unterschiedlichen geistlichen Vollmachten: das Apostelamt (Stammapostel, Bezirksapostel, Apostel), das priesterliche Amt (Bischof, Bezirksältester, Bezirksevangelist, Hirte, Gemeindeevangelist, Priester) sowie das Diakonenamt.