Trausegen
Der Trausegen wird Ehepartnern im Traugottesdienst erteilt. Die Segenshandlung erfolgt, nachdem die Ehepartner vor Gott und der Gemeinde mit ihrem Ja-Wort gelobt haben, in gegenseitiger Treue einander in allen Verhältnissen beizustehen und in Liebe miteinander den Lebensweg zu gehen.
Auf Wunsch wird Ehepaaren auch in einer Segenshandlung im Gottesdienst der Segen zu folgenden Ehejubiläen gespendet: silberne Hochzeit (25 Jahre), Rubinhochzeit (40 Jahre), goldene Hochzeit (50 Jahre), diamantene Hochzeit (60 Jahre), eiserne Hochzeit (65 Jahre), Gnadenhochzeit (70 Jahre) und Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre). Dabei wird auf den Ehebund erneut Gottes Segen gelegt und die Ehepartner werden der weiteren Fürsorge und Begleitung Gottes anbefohlen. Auch zur Verlobung kann ein spezieller Segen erteilt werden.