Segnungen

Neuapostolische Christen empfangen Gottes Segen zu bestimmten Ereignissen im Leben. Die Apostel und alle Geistlichen, die ein priesterliches Amt tragen, sind bevollmächtigt, die Segenshandlungen – die keine sakramentalen Handlungen sind – durchzuführen.

Konfirmation

Die Segenshandlung geschieht, nachdem die Konfirmandinnen und Konfirmanden das Konfirmationsgelübde gesprochen und ihren Glauben an Gott bekannt sowie den Willen bekundet haben, ihr Leben im Glauben und Gehorsam Gott gegenüber zu führen. Nach einem Gebet des Gottesdienstleiters spendet dieser unter Handauflegung den Segen.

Trausegen

Der Trausegen wird Ehepartnern im Traugottesdienst erteilt. Die Segenshandlung erfolgt, nachdem die Ehepartner vor Gott und der Gemeinde mit ihrem Ja-Wort gelobt haben, in gegenseitiger Treue einander in allen Verhältnissen beizustehen und in Liebe miteinander den Lebensweg zu gehen.

Auf Wunsch wird Ehepaaren auch in einer Segenshandlung im Gottesdienst der Segen zu folgenden Ehejubiläen gespendet: silberne Hochzeit (25 Jahre), Rubinhochzeit (40 Jahre), goldene Hochzeit (50 Jahre), diamantene Hochzeit (60 Jahre), eiserne Hochzeit (65 Jahre), Gnadenhochzeit (70 Jahre) und Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre). Dabei wird auf den Ehebund erneut Gottes Segen gelegt und die Ehepartner werden der weiteren Fürsorge und Begleitung Gottes anbefohlen. Auch zur Verlobung kann ein spezieller Segen erteilt werden.

Weitere Segenshandlungen

Die Ordination in ein geistliches Amt sowie die Weihe einer Kirche im Weihegottesdienst zählen ebenfalls zu den Segenshandlungen. Auch die kirchliche Trauerfeier enthält eine Segenshandlung (Übergabe des entseelten Leibes, Aussegnung).

Die Spendung des vorgeburtlichen Segens erfolgt außerhalb des Gottesdienstes. Diese Segenshandlung wird an der Mutter auf ihren Wunsch hin vollzogen; der Segen kommt der Mutter und dem ungeborenen Kind zugute.